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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Änderung 13. August 2024

§ 1 Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit der NorthRock software GmbH, Hanauer Landstraße 146, 60314 Frankfurt, Deutschland (nachfolgend: NorthRock software). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich nicht bindend.

§ 2 Angebot

Alle Angebote verstehen sich – soweit nicht anders vermerkt – freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

§ 3 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von NorthRock software durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Alle beauftragten Leistungen und Budgets gelten als verbindlich gekauft und sind nicht stornierbar. Nicht abgerufene Leistungen und Budgets werden nach Ablauf von 12 Monaten nach Buchung vollständig berechnet. Terminverschiebungen sind abhängig von Verfügbarkeiten bis maximal 15 Arbeitstage vor dem ersten Leistungsbeginn möglich und müssen schriftlich vereinbart und von NorthRock software bestätigt werden. Bei kurzfristigeren Terminverschiebungen wird das jeweilige Leistungsbudget vollständig zzgl. nicht stornierbarer Reisekosten und externer Umbuchungsgebühren zur Abrechnung fällig. Wir berechnen für alle Projekte 50% Vorauskasse mit Fälligkeit bei Angebotsannahme sowie weitere 50% bei Lieferung des Angebotsgegenstandes. Bei längerfristig laufenden Projekten können auch monatliche Abschlagszahlungen oder Meilensteinabrechnungen individuell vereinbart werden. Bei Einkäufen und Beauftragungen von Dritten im Kundenauftrag berechnet NorthRock software an den Kunden zusätzliche 15% des Nettoauftragswerts als Handlingfee. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort, spätestens aber 21 Tage nach Rechnungserhalt vollständig und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist NorthRock software berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von NorthRock software. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.

§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von NorthRock software erstellte Objekte (Internetseiten, Gestaltungen, Grafiken, Fotos etc.) verbleibt allein bei NorthRock software. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von NorthRock software nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und – einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich NorthRock software zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. NorthRock software überlässt dem Kunden an den Vertragsgegenständen ein einfaches und – soweit nicht schriftlich individuell anders vereinbart – nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen. Gelieferte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung von NorthRock software weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in und von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt NorthRock software, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. NorthRock software hat – soweit nicht individuell und schriftlich anders vereinbart – das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als dessen Urheber genannt zu werden. Zusätzlich behält sich NorthRock software die Nennung des Kunden, des Auftrags oder des Werkstücks im Rahmen eigener Referenzen und Marketingaktivitäten vor. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann NorthRock software 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil, es sei denn, sie ist als Vertragsbestandteil explizit und schriftlich vereinbart. Sollte die Herausgabe offener Daten gewünscht werden, so kann diese ggfs. in einem separaten Vertrag und gegen eine Gebühr in zu verhandelnder Höhe vereinbart werden. Mit der Herausgabe der offenen Daten erlöschen die Gewährleistungspflichten und die Sachmangelhaftung von NorthRock software für sämtliche übergebenen Dokumente. Von NorthRock software lizenzierte Bildrechte, Schriften oder sonstige verwendete Komponenten, die die Rechte Dritter betreffen, werden bei der Herausgabe offener Daten nicht mitübertragen. Für die lizenzrechtlich einwandfreie Nutzung, muss der Empfänger der offenen Daten ggfs. benötigte Lizenzen selbst und auf eigene Rechnung erwerben.

§ 7 Vorgaben des Kunden / Pflichtenheft

Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.

§ 8 Lieferfristen

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

§ 9 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird NorthRock software den Kunden im Voraus informieren und weiteres Vorgehen mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden. Korrekturen, die Designänderungen nach sich ziehen und nach dem Abschluss der Gestaltungsphase und der Freigabe durch den Kunden gewünscht werden, werden nach Stunden und für die dafür benötigte Arbeitsleistung berechnet. Die Abnahme erfolgt schriftlich oder per Email durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 21 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

§ 10 Darstellung von Webinhalten

Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. NorthRock software übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.

§ 11 Suchmaschinen

Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.

§ 12 Medienerstellung

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

§ 13 Haftungsausschlüsse

NorthRock software übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftraggeber hat die überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig zu überprüfen und haftet voll und ausschließlich für eventuelle Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen an den Rechten Dritter. NorthRock software haftet im Bereich Webhosting ausdrücklich nicht für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (Serverausfall, Hackerangriff, Betriebsausfall oder Streik) beim Hostingprovider, sofern nicht anders in einer Dienstleistungs-Güte-Vereinbarung (SLA) vereinbart.

§ 14 Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung der Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Tests. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach Wahl durch NorthRock software auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis zurückgesandt werden.

§ 15 Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht NorthRock software von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an NorthRock software – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von NorthRock software erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung verwertet werden.

§ 16 Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.

§ 17 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.

§ 18 Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Frankfurt am Main.

Ansprechpartner

Als Geschäftsführer stehe ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Leon Bernard
legal@northrock.software




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